Als die Gesellschaft für Analytische Philosophie 1990 gegründet wurde, hat sie sich in ihrer Satzung dazu verpflichtet, sich für die Freiheit von Forschung und Lehre einzusetzen – eine Selbstverpflichtung, die in Zeiten zunehmender Wissenschaftsskepsis und -feindlichkeit immer wichtiger wird.
Die GAP kommt dieser Selbstverpflichtung strukturell nach, indem sie (unter anderem durch die Ausrichtung und Ko-Finanzierung von Tagungen, die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Ko-Finanzierung von PhilPublica) den offenen und verständigungsorientierten Austausch im Fach fördert und dadurch Raum für viele unterschiedliche Positionen schafft.
Zudem wird gelegentlich der Wunsch an die GAP herangetragen, sich auch punktuell zu engagieren, indem sie Stellung nimmt. Dabei fallen manche der Anliegen eindeutig nicht in den Rahmen des Vereinsziels, auf das die GAP durch ihre Satzung festgelegt ist, wie etwa Stellungnahmen zu Kriegen oder Konflikten. Aber wie soll die GAP damit umgehen, wenn sie um kritische Stellungnahme dazu gebeten wird, wie einzelne Hochschulen, Institute oder Personen in ihrer Einladungspolitik von ihrer Wissenschaftsfreiheit Gebrauch machen?
Stellungnahmen dieser Art sind nicht einfach. Um sie fundiert abzugeben, sind genaue Kenntnisse des Einzelfalls und also Recherchen nötig, die immer sehr zeitaufwändig und selten verlässlich sind, weil es zum Teil auch um vertrauliche Interna geht. Wenn sich ein Vorfall nicht unabhängig rekonstruieren lässt, läuft jede Stellungnahme dazu Gefahr, nicht Einordnung und Orientierung zu liefern, sondern nur Futter für eine Empörungsmaschinerie, die in Zeiten extremer Polarisierung ohnehin immer schon heiß läuft.
Unabhängig vom Einzelfall vertritt der aktuelle Vorstand der GAP die folgenden allgemeinen Positionen:
- Wenn einzelne Wissenschaftler:innen gezwungen werden, Personen ein- oder auszuladen, stellt dies einen Eingriff in ihre Wissenschaftsfreiheit und damit eine Grundrechtsverletzung dar. Diese sollte verurteilt werden, sofern nicht kollidierende Grundrechte bzw. verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter gegenüberstanden.
- Wenn sich Wissenschaftler:innen oder wissenschaftliche Institutionen beim Aussprechen von Einladungen auch von praktischen Erwägungen leiten lassen (etwa zu Nachwuchsförderung oder Diversität, aber auch dazu, welchen politischen Positionen sie eine Bühne bieten wollen), so ist dies legitim, solange zudem gewahrt ist, dass von der eingeladenen Person ein hinreichend relevanter wissenschaftlicher Beitrag zu erwarten ist.
- In Einzelfällen können nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte auch Ausladungen legitim sein. Auch wenn eine Ausladung ceteris paribus schwerer wiegt als eine ausbleibende Einladung, hat niemand einen Anspruch darauf, an einer bestimmten Einrichtung einen Vortrag zu halten. Insbesondere erwächst auch aus der Wissenschaftsfreiheit der betroffenen Person kein solcher Anspruch.
Die GAP ist nicht in der Lage, zu jedem Ereignis, das die Wissenschaftsfreiheit betreffen könnte, Stellung zu nehmen. Der aktuelle Vorstand bemüht sich aber darum, zu schwerwiegenden Vorfällen Stellung zu nehmen, sofern sich die relevanten Fakten hinreichend gut aufklären lassen.
Der Vorstand