Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 17. März2023 die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgelegt. Hierzu nimmt die GAP Stellung.
Als Reaktion auf die vehemente Kritik am Gesetzentwurf, nicht zuletzt von #ichbinhanna und #profsfuerhanna, hat das BMBF bereits angekündigt, die Frage der Höchstdauer der PostDoc-Qualifizierungsbefristung noch einmal mit Vertreter:innen der Gewerkschaften, Beschäftigteninitiativen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen diskutieren zu wollen.
Der Vorstand der Gesellschaft für analytische Philosophie begrüßt diese Einladung zum Dialog sehr, denn die Novellierung bietet keine entscheidende Verbesserung: Eine Höchstbefristungsdauer der PostDoc-Phase auf drei Jahre (wie im Vorschlag des BMBF) ist beispielsweise zu kurz für eine Qualifizierung auf eine universitäre Professur. Regelungen zur Befristungsdauer können auch nicht gewährleisten, was vor allem geboten ist: dass die Länder und die Hochschulen mehr Dauerstellen im Mittelbau und/oder Tenure-Track-Professuren schaffen.
Statt neuer Kompromisslösungen im WissZeitVG wäre eine gemeinsame Bund-, Länder- und Hochschulinitiative wünschenswert, die die finanziellen und gesetzlichen Möglichkeiten dafür bereitstellt. Hier könnte auch über Paradigmenwechsel nachgedacht werden, wie sie die GAP (in einem gemeinsamen Papier mit der Deutschen Gesellschaft für Philosophie) beispielsweise bereits vorgestellt hat. Das Papier finden sie hier.
Die Stellungnahme der GAP vom 3. Juli 2023 zum Referentenentwurf des BMBF im Zusammenhang mit dem WissZeitVG können Sie hier einsehen.