Kategorie: Stellungnahme / Handreichung

  • Stellungnahme zum Stellungnehmen

    Als die Gesellschaft für Analytische Philosophie 1990 gegründet wurde, hat sie sich in ihrer Satzung dazu verpflichtet, sich für die Freiheit von Forschung und Lehre einzusetzen – eine Selbstverpflichtung, die in Zeiten zunehmender Wissenschaftsskepsis und -feindlichkeit immer wichtiger wird.

    Die GAP kommt dieser Selbstverpflichtung strukturell nach, indem sie (unter anderem durch die Ausrichtung und Ko-Finanzierung von Tagungen, die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Ko-Finanzierung von PhilPublica) den offenen und verständigungsorientierten Austausch im Fach fördert und dadurch Raum für viele unterschiedliche Positionen schafft. 

    Zudem wird gelegentlich der Wunsch an die GAP herangetragen, sich auch punktuell zu engagieren, indem sie Stellung nimmt. Dabei fallen manche der Anliegen eindeutig nicht in den Rahmen des Vereinsziels, auf das die GAP durch ihre Satzung festgelegt ist, wie etwa Stellungnahmen zu Kriegen oder Konflikten. Aber wie soll die GAP damit umgehen, wenn sie um kritische Stellungnahme dazu gebeten wird, wie einzelne Hochschulen, Institute oder Personen in ihrer Einladungspolitik von ihrer Wissenschaftsfreiheit Gebrauch machen?

    Stellungnahmen dieser Art sind nicht einfach. Um sie fundiert abzugeben, sind genaue Kenntnisse des Einzelfalls und also Recherchen nötig, die immer sehr zeitaufwändig und selten verlässlich sind, weil es zum Teil auch um vertrauliche Interna geht. Wenn sich ein Vorfall nicht unabhängig rekonstruieren lässt, läuft jede Stellungnahme dazu Gefahr, nicht Einordnung und Orientierung zu liefern, sondern nur Futter für eine Empörungsmaschinerie, die in Zeiten extremer Polarisierung ohnehin immer schon heiß läuft. 

    Unabhängig vom Einzelfall vertritt der aktuelle Vorstand der GAP die folgenden allgemeinen Positionen: 

    • Wenn einzelne Wissenschaftler:innen gezwungen werden, Personen ein- oder auszuladen, stellt dies einen Eingriff in ihre Wissenschaftsfreiheit und damit eine Grundrechtsverletzung dar. Diese sollte verurteilt werden, sofern nicht kollidierende Grundrechte bzw. verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter gegenüberstanden.
    • Wenn sich Wissenschaftler:innen oder wissenschaftliche Institutionen beim Aussprechen von Einladungen auch von praktischen Erwägungen leiten lassen (etwa zu Nachwuchsförderung oder Diversität, aber auch dazu, welchen politischen Positionen sie eine Bühne bieten wollen), so ist dies legitim, solange zudem gewahrt ist, dass von der eingeladenen Person ein hinreichend relevanter wissenschaftlicher Beitrag zu erwarten ist. 
    • In Einzelfällen können nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte auch Ausladungen legitim sein. Auch wenn eine Ausladung ceteris paribus schwerer wiegt als eine ausbleibende Einladung, hat niemand einen Anspruch darauf, an einer bestimmten Einrichtung einen Vortrag zu halten. Insbesondere erwächst auch aus der Wissenschaftsfreiheit der betroffenen Person kein solcher Anspruch.

    Die GAP ist nicht in der Lage, zu jedem Ereignis, das die Wissenschaftsfreiheit betreffen könnte, Stellung zu nehmen. Der aktuelle Vorstand bemüht sich aber darum, zu schwerwiegenden Vorfällen Stellung zu nehmen, sofern sich die relevanten Fakten hinreichend gut aufklären lassen.

    Der Vorstand

  • Umbenennung des Frege-​Preises

    Von Mitgliedern der GAP wurde an das Präsidium die Bitte herangetragen, den Namenspatron des Frege-​​Preises angesichts dessen antisemitischer Äußerungen in seinen posthum veröffentlichten Tagebüchern zu überdenken. Das GAP-​Präsidium und der gesamte Vorstand der GAP sahen sich in der Verantwortung, dieser wichtigen und zugleich sensiblen Angelegenheit nachzugehen und die Argumente für und wider eine mögliche Umbenennung des „Frege-​Preises“ in einem rationalen Diskurs abzuwägen.

    Ein ausführlicher Bericht findet sich auf der Seite zum Frege-​Preis unter der Rubrik Zur Benennung des Preises. Dort kann auch eine Zusammenfassung der Argumente pro und contra Umbenennung nachgelesen werden. Die Mitglieder der GAP haben nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente in einer Online-​​Abstimmung dafür gestimmt, den Namen des Preises beizubehalten. Auch die Statistik dieser Abstimmung ist auf der genannten Seite abrufbar.

  • Stellungnahme des GAP-​Vorstands zur BILD-​Kampagne vom 8. Mai 2024

    Die GAP nimmt Stellung zur BILD-​Kampagne gegenüber Lehrenden, die sich gegen Polizeieinsätze auf Campussen ausgesprochen haben und zu Aussagen von Wissenschaftsministerin Stark-​Watzinger.

    Die BILD-​Zeitung hat Lehrende, die sich in einem offenen Brief gegen Polizeieinsätze auf dem Campus und für einen Dialog mit demonstrierenden Studierenden ausgesprochen haben, als „UniversiTÄTER“ diffamiert und mit Fotos und Namen an den Pranger gestellt. Wissenschaftsministerin Stark-​Watzinger (X-​Konto) stellte gegenüber der BILD in Frage, dass die Unterzeichnenden des Briefs „auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“.

    Sowohl die Proteste selbst als auch der offene Brief sind in den Medien sowie in der Politik teils zu Recht kritisiert und intensiv diskutiert worden.

    Der Vorstand der GAP hält jedoch die Rolle und Aussagen der Wissenschaftsministerin in diesem Zusammenhang für problematisch. Gegen die abstoßende und demagogische Medienkampagne der BILD-​Zeitung wenden wir uns mit Nachdruck.

    Der Vorstand der GAP

  • Stellungnahme der GAP zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 17. März2023 die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgelegt. Hierzu nimmt die GAP Stellung.

    Als Reaktion auf die vehemente Kritik am Gesetzentwurf, nicht zuletzt von #ichbinhanna und #profsfuerhanna, hat das BMBF bereits angekündigt, die Frage der Höchstdauer der PostDoc-​Qualifizierungsbefristung noch einmal mit Vertreter:innen der Gewerkschaften, Beschäftigteninitiativen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen diskutieren zu wollen.

    Der Vorstand der Gesellschaft für analytische Philosophie begrüßt diese Einladung zum Dialog sehr, denn die Novellierung bietet keine entscheidende Verbesserung: Eine Höchstbefristungsdauer der PostDoc-​Phase auf drei Jahre (wie im Vorschlag des BMBF) ist beispielsweise zu kurz für eine Qualifizierung auf eine universitäre Professur. Regelungen zur Befristungsdauer können auch nicht gewährleisten, was vor allem geboten ist: dass die Länder und die Hochschulen mehr Dauerstellen im Mittelbau und/oder Tenure-​Track-​Professuren schaffen.

    Statt neuer Kompromisslösungen im WissZeitVG wäre eine gemeinsame Bund-, Länder-​ und Hochschulinitiative wünschenswert, die die finanziellen und gesetzlichen Möglichkeiten dafür bereitstellt. Hier könnte auch über Paradigmenwechsel nachgedacht werden, wie sie die GAP (in einem gemeinsamen Papier mit der Deutschen Gesellschaft für Philosophie) beispielsweise bereits vorgestellt hat. Das Papier finden sie hier.

    Die Stellungnahme der GAP vom 3. Juli 2023 zum Referentenentwurf des BMBF im Zusammenhang mit dem WissZeitVG können Sie hier einsehen.

  • Positionspapier zum elektronischen Publizieren und der Bewertung wissenschaftlicher Expertise

    Nicola Mößner (Leibniz Universität Hannover) und Klaus Erlach (Fraunhofer IPA Stuttgart) haben ein Positionspapier vorgelegt, das eine Problemdiagnose sowie Lösungsvorschläge zum Thema elektronisches Publizieren und Bewertung philosophischer Expertise bietet. Die GAP verlinkt hier zum beachtenswerten Positionspapier, das zur Stärkung der Autonomie der Wissenschaften beitragen kann, weil es u.a. wichtige und wissenswerte Informationen zum elektronischen Publizieren, dem ‚Markt‘ der Informationen, dem Wissenschaftler:innen-​Tracking und zu Informationsdienstleistern und der Metrisierung der Wissenschaft enthält. Die Lösungsvorschläge darin bieten einen Startpunkt zur weiteren Diskussion.

  • Für eine freie und kritische Auseinandersetzung in den Wissenschaften

    Die britische Philosophin Kathleen Stock hat ihre Professur an der Universität Sussex niedergelegt, nachdem sie sich über Jahre hinweg Angriffen von innerhalb und außerhalb der Universität ausgesetzt sah. Die Angriffe schlossen unter anderem die öffentliche Forderung ein, Stock aus ihrem Amt zu entfernen. Der Vorstand der GAP hat sich nach reiflicher Überlegung entschlossen, eine Stellungnahme abzugeben. Sie finden diese hier.

  • Positionspapier zur Verstetigung des wissenschaftlichen Nachwuchses

    Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der DGPhil und GAP hat ein Positionspapier mit Verstetigungsoptionen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Philosophie erarbeitet, das von beiden Fachgesellschaften verabschiedet wurde. Das Papier findet sich hier.

  • Merkblatt zur Gestaltung von Verlagsverträgen

    Eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Verlagsverträge“ der GAP und DGPhil hat ein detailliertes und aktuelles Merkblatt zum Thema „Publizieren in der Philosophie – Hinweise für Autoren zur Gestaltung von Verlagsverträgen“ erarbeitet, das hier als PDF-​Dokument zur Verfügung steht. Auf der letzten Seite des Dokuments findet sich zudem eine äußerst hilfreiche „Checkliste“, auf der die wichtigsten Punkte des Merkblatts übersichtlich zusammengefasst sind. Hier das Abstract der Autoren Geert Keil (Berlin), Erasmus Mayr (Erlangen) und Reinold Schmücker (Münster):

    Wenn Autorinnen oder Autoren einem Verlag einen wissenschaftlichen Text zum Abdruck überlassen, wird Ihnen üblicherweise ein vom Verlag vorformulierter Vertrag zur Unterschrift vorgelegt, der die beiderseitigen Rechte und Pflichten regelt. Vielen Autoren fehlt die Expertise, die Zeit oder die Lust, die zum Teil sehr detaillierten Verträge eingehend zu prüfen und ggf. einzelne Klauseln nachzuverhandeln. Deshalb schließen insbesondere Nachwuchswissenschaftler oftmals Verlagsverträge ab, die ihren Interessen nur in geringem Maß Rechnung tragen. Die Vorstände der Deutschen Gesellschaft für Philosophie und der Gesellschaft für Analytische Philosophie haben daher eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die vorliegende Handreichung zusammengestellt hat. Sie soll Wissenschaftsautoren Hilfe bei der Vertragsgestaltung bieten, indem sie Probleme und Interessenkonflikte benennt, Best-​Practice-​Formulierungen vorschlägt und auf Fragen eingeht, die sich aus der wachsenden Bedeutung der elektronischen Veröffentlichung ergeben. Dabei werden Besonderheiten der philosophischen Verlagslandschaft und Publikationskultur einbezogen.

    Im ersten Teil finden sich allgemeine Informationen zum Inhalt von Verlagsverträgen und zu den Möglichkeiten für Autoren, die Verträge mitzugestalten. Der zweite Teil enthält konkrete Empfehlungen für Wissenschaftler, die einen Sammelband herausgeben oder einen Beitrag in einem Sammelband veröffentlichen wollen. Am Ende des Merkblatts findet sich eine Checkliste, die die wichtigsten Ratschläge zusammenfasst.

  • Gemeinsame Erklärung der DGPhil und GAP zum Vorgehen der Türkei gegen Hochschullehrer:innen

    Die Deutsche Gesellschaft für Philosophie und die Gesellschaft für Analytische Philosophie sind tief besorgt über das gegenwärtige Vorgehen der türkischen Regierung und türkischer Behörden gegen Hochschullehrer:innen an türkischen Universitäten.

    Mehr als 1.000 Hochschullehrer/innen haben kürzlich eine Petition mit dem Titel „Wir werden uns nicht an dem Verbrechen beteiligen“ unterzeichnet. In dieser Petition wird die derzeitige Militäroperation der Türkei in den Kurdengebieten in ihrem Kampf gegen die PKK vor allem wegen der Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung scharf kritisiert und die sofortige Einstellung der Gewalt gefordert. Daraufhin wurden etwa 20 der unterzeichnenden Hochschullehrer:innen, darunter auch mehrere Philosophen, vorübergehend inhaftiert sowie staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung einer Terrororganisation und Beleidigung der Türkei gegen die Unterzeichner eingeleitet. Darüber hinaus erzeugt die Regierung durch eine massive öffentliche Kampagne gegen die Unterzeichner ein Klima der Angst. Es drohen außerdem inneruniversitäre Disziplinarverfahren.

    Die Deutsche Gesellschaft für Philosophie und die Gesellschaft für Analytische Philosophie sehen in diesem Vorgehen eine massive Verletzung der rechtsstaatlich garantierten Redefreiheit von Hochschullehrern:innen. Dieser Angriff auf die Redefreiheit wiegt besonders schwer, weil er eine legitime und völlig selbstverständliche Ausübung dieses Rechts betrifft und den Beitrag von Hochschullehrern:innen zum öffentlichen politischen Diskurs substanziell gefährdet. Wir fordern daher die türkische Regierung und alle zuständigen türkischen Behörden auf, ihre Repressionen gegen die betroffenen Hochschullehrer:innen umgehend einzustellen.

    Prof. Dr. Thomas Grundmann 
    (Präsident der Gesellschaft für Analytische Philosophie)

    Prof. Dr. Dominik Perler
    (Präsident der Deutschen Gesellschaft für Philosophie)

    Köln und Berlin, den 22. Januar 2016